{"id":893,"date":"2023-08-26T18:29:12","date_gmt":"2023-08-26T16:29:12","guid":{"rendered":"http:\/\/relaunch.prop-eng.com\/?page_id=893"},"modified":"2023-09-25T11:30:08","modified_gmt":"2023-09-25T09:30:08","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Propulsion Engineering GmbH"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p><strong>1. Geltungsbereich \/ Incoterms\u00ae 2010<\/strong><br \/>\n1.1 Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche Sie (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt) durch Ihre Bestellung anerkennen, gelten fu\u0308r die Gescha\u0308ftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma Propulsion Engineering GmbH, (nachfolgend kurz \u201ePropulsion\u201c genannt).<\/p>\n<p>1.2 Kunden ko\u0308nnen ausschlie\u00dflich Unternehmer sein. Unternehmer ist jede natu\u0308rliche<\/p>\n<p>oder juristische Person oder eine rechtsfa\u0308hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgescha\u0308fts in Ausu\u0308bung ihrer gewerblichen oder selbststa\u0308ndigen beruflichen Ta\u0308tigkeit handelt (\u00a7 14 BGB).<\/p>\n<p>1.3 Soweit zwischen den Parteien bei Vertragsschluss die Geltung einzelner Klauseln der Incoterms\u00ae 2010 vereinbart wird, gehen bei Widerspru\u0308chen zwischen den vereinbarten, und somit Vertragsinhalt gewordenen Klauseln der Incoterms\u00ae 2010, und den Regelungen dieser Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen die Klauseln der Incoterms\u00ae 2010 vor.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsschluss \/ Angebotsunterlagen<\/strong><br \/>\n2.1 Angebote von Propulsion sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag zwischen Propulsion und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Propulsion den Auftrag des Kunden schriftlich (per E-Mail genu\u0308gt) besta\u0308tigt hat.<\/p>\n<p>2.2 Die von Propulsion zu erbringende Lieferung steht unter dem Vorbehalt der vollsta\u0308ndigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Ware nicht mehr verfu\u0308gbar und\/oder nur mit nicht zumutbarem Aufwand zu beschaffen sein, ist Propulsion berechtigt, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten. Propulsion wird dem Kunden die Nichtverfu\u0308gbarkeit in diesem Fall unverzu\u0308glich anzeigen und fu\u0308r die betroffene Ware etwaig erhaltene Zahlungen erstatten. Eine Verantwortlichkeit von Propulsion fu\u0308r Vorsatz oder auch Fahrla\u0308ssigkeit nach Ma\u00dfgabe der Haftungsregelungen gema\u0308\u00df Ziffer 13 dieser AGB bleibt hiervon unberu\u0308hrt. Ein Ru\u0308cktrittsrecht besteht auch dann, wenn Propulsion nach Vertragsschluss Kenntnis vom objektiven Fehlen der Kreditwu\u0308rdigkeit des Kunden erha\u0308lt und die Zahlungsanspru\u0308che von Propulsion dadurch gefa\u0308hrdet sind.<\/p>\n<p>2.3 Im Falle von durch Propulsion erbrachte Planungsleistungen steht Propulsion an den Planungen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen das alleinige Eigentums- und Urheberrecht zu. Soweit vereinbart, ra\u0308umt Propulsion dem Kunden an Planungen gegen Zahlung des dafu\u0308r zu entrichtenden Entgeltes ein einfaches, nicht ausschlie\u00dfliches und nicht u\u0308bertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vorgesehenen Zweck ein.<\/p>\n<p>2.4 Vertragssprache ist deutsch, es sei denn, es wird aufgrund unserer Auftragsbesta\u0308tigung etwas anderes vereinbart.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferung \/ Abweichungen \/ grenzu\u0308berschreitende Gescha\u0308fte<\/strong><br \/>\n3.1 Es gelten die bei Beauftragung vereinbarten Lieferfristen.<\/p>\n<p>3.2 Ist eine Lieferung der Ware durch Propulsion vereinbart, umfasst dies, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, lediglich die einmalige Lieferung der Ware hinter die erste verschlie\u00dfbare Tu\u0308r am Lieferort. Die Lieferung erfolgt durch Propulsion selbst und\/oder durch ein von Propulsion auszuwa\u0308hlendes Transportunternehmen an die vom Kunden beim Auftrag angegebene Lieferanschrift, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung ohne Behinderungen durch vom Kunden zu vertretende Umsta\u0308nde durchgefu\u0308hrt werden kann. Sollte aus nicht von Propulsion zu vertretenden Gru\u0308nden eine mehrmalige Anfahrt an mehreren Terminen erforderlich sein, werden die u\u0308ber die einmalige Lieferung hinausgehenden Aufwa\u0308nde entsprechend den vereinbarten Versandgebu\u0308hren gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>3.3 Propulsion ist berechtigt, aus begru\u0308ndetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Angaben von Propulsion zum Gegenstand der Leistung oder Lieferung (z.B. Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Daten) sind nur anna\u0308hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine exakte U\u0308bereinstimmung voraussetzt. Diese Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsu\u0308bliche Abweichungen und Abweichungen, die technische Verbesserungen darstellen oder aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, und\/oder die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zula\u0308ssig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintra\u0308chtigt wird. 3.5 Fu\u0308r alle Gescha\u0308fte mit Propulsion gelten die deutschen Au\u00dfenwirtschaftsbestimmungen.<\/p>\n<p><strong>4. A\u0308nderungsverlangen<br \/>\n<\/strong>Solange dem Kunden Leistungen noch nicht u\u0308bergeben worden sind, ist der Kunde berechtigt, schriftlich A\u0308nderungsvorschla\u0308ge gegenu\u0308ber den vertraglich vereinbarten Leistungsanforderungen vorzutragen (nachfolgend: \u201eA\u0308nderungsverlangen\u201c). Soweit der Kunde A\u0308nderungen verlangt, wird Propulsion diese nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen pru\u0308fen und dem Kunden ein Angebot u\u0308ber die mo\u0308gliche Durchfu\u0308hrung der A\u0308nderung unterbreiten. Fu\u0308hren die A\u0308nderungswu\u0308nsche des Kunden zu einer A\u0308nderung des Bearbeitungsaufwandes und zu einer A\u0308nderung der urspru\u0308nglich vereinbarten Termine, werden Propulsion und der Kunde einen entsprechenden Zusatzvertrag verhandeln, der diesen A\u0308nderungen Rechnung tra\u0308gt. Ohne einen solchen neuen Vertrag ist Propulsion zur Durchfu\u0308hrung der A\u0308nderungen nicht berechtigt. Erkennt Propulsion, dass die zwischen Zugang des A\u0308nderungsverlangens und Abschluss des entsprechenden Zusatzvertrages auszufu\u0308hrenden Arbeiten im Fall der Durchfu\u0308hrung der A\u0308nderung nicht verwendbar sind, wird Propulsion dies dem Kunden anzeigen. Beauftragt der Kunde Propulsion in diesem Fall mit der Durchfu\u0308hrung oder Pru\u0308fung des A\u0308nderungsverlangens, so ist Propulsion berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung im U\u0308brigen auszusetzen. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen. Leistungstermine verla\u0308ngern sich angemessen.<\/p>\n<p><strong>5. Mitwirkungspflichten<br \/>\n<\/strong>Der Kunde hat die erforderlichen und zumutbaren Mitwirkungspflichten ohne besondere Vergu\u0308tung fachlich, qualitativ, zeitlich und organisatorisch plangerecht zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptpflichten. Erbringt der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungs- und Mitwirkungspflichten nicht vollsta\u0308ndig, nicht ordnungsgema\u0308\u00df oder nicht rechtzeitig, verla\u0308ngern sich ggf. vereinbarte Leistungstermine fu\u0308r Propulsion entsprechend. Der Kunde wird Propulsion insbesondere<\/p>\n<p>Zutritt zu den Betriebsra\u0308umen, in denen Arbeiten vorgenommen werden sollen, gewa\u0308hren, fachlich geeignetes Personal fu\u0308r die erforderlichen Tests im Rahmen der Abnahme rechtzeitig und in ausreichender Anzahl zur Verfu\u0308gung stellen,<br \/>\nauf Anforderung von Propulsion kostenlos Hilfs- und Betriebsstoffe wie Strom, Druckluft zur Verfu\u0308gung stellen, erforderliche technische Unterlagen bereitstellen,<br \/>\neinen fachlich kompetenten Ansprechpartner benennen.<\/p>\n<p><strong>6. Gefahru\u0308bergang<br \/>\n<\/strong>Mit der U\u0308bergabe der Ware an den Spediteur, Frachtfu\u0308hrer oder an die sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr auf den Kunden u\u0308ber. Verzo\u0308gert sich der Versand oder die U\u0308bergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden u\u0308ber.<\/p>\n<p><strong>7. Abnahme von Werkleistungen<\/strong><br \/>\n7.1 Soweit Propulsion Werkleistungen erbringt, wird Propulsion das erstellte Werk nach Fertigstellung an den Kunden u\u0308bergeben. Befinden sich die Werkleistungen schon im Besitz bzw. Zugriffsbereich des Kunden, erfolgt die U\u0308bergabe seitens Propulsion durch schriftliche Mitteilung.<\/p>\n<p>7.2 Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsma\u0308\u00dfig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Ma\u0308ngel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Kunde wird die Annahme gegenu\u0308ber Propoulsion schriftlich mittels Abnahmeprotokoll erkla\u0308ren und auf schriftliches Verlangen von Propulsion eine Bescheinigung u\u0308ber die Abnahme sowie den genauen Zeitpunkt der Abnahme erteilen.<\/p>\n<p>7.3 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer ihm von Propulsion bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Annahme der vertragsgegensta\u0308ndlichen Leistung ausdru\u0308cklich erkla\u0308rt und\/oder die vertragsgegensta\u0308ndliche Leistung ohne ausdru\u0308cklichen schriftlichen Vorbehalt in Gebrauch genommen hat. 7.4 Eine Ablehnung der Abnahme ist nur dann mo\u0308glich, wenn die von Propulsion u\u0308bergebene Leistung in wesentlichen Punkten von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Bei Zuru\u0308ckweisung wegen bestehender schwerwiegender Abweichungen von den vertraglich geschuldeten Leistungen wird Propulsion die Abweichungen innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung durch den Kunden beseitigen. Nach Beseitigung der Abweichungen ist die Abnahme entsprechend der vorgenannten Bestimmungen erneut durchzufu\u0308hren.<\/p>\n<p><strong>8. Preise \/ Zahlung \/ Aufrechnungs- und Zuru\u0308ckbehaltungsrechte<\/strong><br \/>\n8.1 Die von Propulsion in Angeboten angegebenen Preise sind grundsa\u0308tzlich Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, schlie\u00dfen die Preise Verpackung, Fracht, Porto, Zo\u0308lle, Versicherung, Montage und sonstige Versandkosten nicht ein. Sofern sich aus der Auftragsbesta\u0308tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Propulsion \u201eab Werk\u201c.<\/p>\n<p>8.2 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsmo\u0308glichkeiten und -modalita\u0308ten, einschlie\u00dflich etwaiger Vorkasseregelungen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen unverzu\u0308glich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten.<\/p>\n<p>8.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspru\u0308che un- bestritten oder rechtskra\u0308ftig festgestellt oder wenigstens entscheidungsreif sind. Zuru\u0308ckbehaltungsrechte ko\u0308nnen nur wegen Gegenanspru\u0308chen aus demselben Vertragsverha\u0308ltnis geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>8.4 Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Wege u\u0308bermittelten Rechnung zu.<\/p>\n<p><strong>9. Gewa\u0308hrleistung<\/strong><br \/>\n9.1 Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che des Kunden setzen voraus, dass der Kunde die Ware nach U\u0308bergabe unverzu\u0308glich sorgfa\u0308ltig u\u0308berpru\u0308ft und Propulsion Ma\u0308ngel unverzu\u0308glich nach U\u0308bergabe schriftlich mitteilt. Bei der Lieferung verborgene Ma\u0308ngel mu\u0308ssen vom Kunden unverzu\u0308glich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>9.2 Stehen dem Kunden Anspru\u0308che wegen eines Mangels zu, ist Propulsion nach eigener Wahl zur fu\u0308r den Kunden kostenlosen Beseitigung des Mangels oder zur ersatzweisen Lieferung mangelfreier Ware berechtigt.<\/p>\n<p>9.3 Falls die Nacherfu\u0308llung fehlschla\u0308gt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Propulsion die Nacherfu\u0308llung verweigert, ist der Kunde bei Kaufvertra\u0308gen berechtigt, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, die Vergu\u0308tung zu mindern oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Bei Werkvertra\u0308gen ist der Kunde, falls die Nacherfu\u0308llung fehlschla\u0308gt oder dem Kunden unzumutbar ist oder Propulsion die Nacherfu\u0308llung verweigert, berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, die Vergu\u0308tung zu mindern oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. \u00a713 bleibt hiervon unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>9.4 Die Gewa\u0308hrleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne ausdru\u0308ckliche schriftliche vorherige Zustimmung von Propulsion A\u0308nderungen an der Ware vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die A\u0308nderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Sachmangel stehen und\/oder eine Analyse des Sachmangels nicht wesentlich erschweren.<\/p>\n<p>9.5 Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308che verja\u0308hren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahru\u0308bergangs, bei Werkleistungen ab Abnahme. Dies gilt nicht fu\u0308r den Fall des Lieferregresses gem. \u00a7\u00a7 478, 479 BGB und\/oder sofern der entsprechende Mangel arglistig verschwiegen wurde und\/oder soweit Propulsion besondere Garantien in Form einer Herstellergarantie u\u0308bernommen hat.<\/p>\n<p>9.6 Die vorstehende Verja\u0308hrungsverku\u0308rzung gilt auch nicht fu\u0308r Schadensersatzanspru\u0308che, fu\u0308r die Propulsion nach den Regelungen der nachfolgenden Ziffer 13 haftet. 9.7 Die Abtretung von Gewa\u0308hrleistungsanspru\u0308chen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Propulsion mo\u0308glich.<\/p>\n<p><strong>10. Produktu\u0308berwachungspflichten<br \/>\n<\/strong>Der Kunde hat sa\u0308mtliche ihm obliegenden Produktu\u0308berwachungs- und Produktwarnpflichten zu erfu\u0308llen und Propulsion, wird erkennbar, dass von einem Produkt Gefahren ausgehen, unverzu\u0308glich schriftlich zu informieren. Fu\u0308r den Fall, dass Propulsion von Dritten wegen einer Verletzung von Produktu\u0308berwachungs- und\/oder Produktwarnpflichten in Anspruch genommen wird, und die Haftung auf eine Verletzung der Produktu\u0308berwachungs- und Produktwarnpflichten durch den Kunden zuru\u0308ckzufu\u0308hren ist, ha\u0308lt der Kunde Propulsion von sa\u0308mtlichen Anspru\u0308chen Dritter, einschlie\u00dflich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung, frei.<\/p>\n<p><strong>11. Produktspezifische Besonderheiten \/ Abweichungen \/ Handelsbra\u0308uche \/ Obliegenheit Kunde<\/strong><br \/>\n11.1 Geringfu\u0308gige Abweichungen der hergestellten und gelieferten Produkte von der Bestellung gelten in nachfolgend beschriebenen Fa\u0308llen nicht als Mangel und ko\u0308nnen daher nicht beanstandet werden:<\/p>\n<p>Ma\u00dfabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN ISO 2768<br \/>\nAbweichungen der Ausrichtung innerhalb der Vorgaben der Maschinen-\/ Kupplungshersteller. Messabweichungen aufgrund der Oberfla\u0308chenbeschaffenheit des Messobjekts Messabweichungen aufgrund unzureichender Zuga\u0308nglichkeit \/ Umgebungsbedingungen bei der Messung.<\/p>\n<p>11.2 Der Kunde hat die bestellte Ware selbst auf die Eignung fu\u0308r seine Zwecke zu pru\u0308fen. Gebrauchsempfehlungen sowie Vorschla\u0308ge des Personals von Propulsion sind, wenn nicht ausdru\u0308cklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich und stellen keine Garantien fu\u0308r die Gebrauchsfa\u0308higkeit der Ware fu\u0308r die Zwecke des Kunden dar. Sie befreien den Kunden nicht von eigenen Pru\u0308fungen zur Eignung der Ware fu\u0308r seine Zwecke.<\/p>\n<p><strong>12. Eigentumsvorbehaltssicherung<\/strong><br \/>\n12.1 Propulsion beha\u0308lt sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gescha\u0308ftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Propulsion berechtigt, die Ware zuru\u0308ckzunehmen. In der Zuru\u0308cknahme der Ware durch Propulsion liegt ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. Propulsion ist nach Ru\u0308cknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlo\u0308s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden \u2013 abzu\u0308glich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\n<p>12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlscha\u0308den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<\/p>\n<p>12.3 Bei Pfa\u0308ndungen oder sonstigen Eingriffen durch Dritte hat der Kunde Propulsion unverzu\u0308glich schriftlich zu benachrichtigen, damit Propulsion Klage gema\u0308\u00df \u00a7 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Propulsion die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gema\u0308\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde fu\u0308r den Propulsion entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>12.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gescha\u0308ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits mit dem jeweiligen Vertragsschluss an Propulsion alle Forderungen in Ho\u0308he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich MwSt.) der Forderung von Propulsion ab, die ihm aus der Weitervera\u0308u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabha\u0308ngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erma\u0308chtigt. Die Befugnis von Propulsion, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberu\u0308hrt. Propulsion verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlo\u0308sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gera\u0308t und insbesondere kein Antrag auf Ero\u0308ffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Propulsion verlangen, dass der Kunde Propulsion die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeho\u0308rigen Unterlagen ausha\u0308ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 12.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets fu\u0308r Propulsion vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, Propulsion nicht geho\u0308renden Gegensta\u0308nden verarbeitet, so erwirbt Propulsion das Miteigentum an der neuen Sache im Verha\u0308ltnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschlie\u00dflich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegensta\u0308nden zur Zeit der Verarbeitung. Fu\u0308r die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im U\u0308brigen dasselbe wie fu\u0308r die unter Vorbehalt gelieferte Ware. 12.6 Wird die Ware mit anderen, Propulsion nicht geho\u0308renden Gegensta\u0308nden untrennbar vermischt, so erwirbt Propulsion das Miteigentum an der neuen Sache im Verha\u0308ltnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschlie\u00dflich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegensta\u0308nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Propulsion anteilma\u0308\u00dfig Miteigentum u\u0308bertra\u0308gt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum fu\u0308r Propulsion. 12.7 Propulsion verpflichtet sich, die Propulsion zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% u\u0308bersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Propulsion.<\/p>\n<p><strong>13. Haftung<\/strong><br \/>\n13.1 Propulsion haftet unbeschra\u0308nkt fu\u0308r durch Propulsion, ihre Mitarbeiter und Erfu\u0308llungsgehilfen vorsa\u0308tzlich oder grob fahrla\u0308ssig verursachte Scha\u0308den, bei arglistigem Verschweigen von Ma\u0308ngeln, bei U\u0308bernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie fu\u0308r Scha\u0308den aus der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>13.2 Fu\u0308r sonstige Scha\u0308den haftet Propulsion nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgema\u0308\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrages u\u0308berhaupt erst ermo\u0308glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelma\u0308\u00dfig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Scha\u0308den aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberu\u0308hrt. Eine u\u0308ber das Vorstehende hinausgehende Haftung von Propulsion ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>14. Ho\u0308here Gewalt<\/strong><br \/>\nKeine der Parteien ist zur Erfu\u0308llung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und fu\u0308r die Dauer ho\u0308herer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umsta\u0308nde sind als ho\u0308here Gewalt in diesem Sinne anzusehen:<\/p>\n<p>von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer\/ Explosion\/ U\u0308berschwemmung,<br \/>\nKrieg, Meuterei, Blockade, Embargo,<br \/>\nu\u0308ber 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigefu\u0308hrter Arbeitskampf, nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.<br \/>\nJede Vertragspartei hat die andere u\u0308ber den Eintritt eines Falles ho\u0308herer Gewalt und das Ende unverzu\u0308glich schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p><strong>15. Schutzrechte Dritter<\/strong><br \/>\nDer Kunde garantiert, dass von ihm gelieferte Unterlagen, Muster, Modelle, Vorlagen (nachfolgend zusammen \u201eVorlagen\u201c genannt) keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Schutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Gebrauchsmuster, Patente etc. (nachfolgend zusammen \u201eSchutzrechte\u201c). Der Kunde stellt Propulsion von allen Anspru\u0308chen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Verwendung von durch den Kunden gelieferten Vorlagen wegen der Verletzung von Schutzrechten gegen Propulsion geltend machen. Dies umfasst insbesondere Verteidigungs- und Rechtsverfolgungskosten sowie sonstige Scha\u0308den. Propulsion wird den Kunden unverzu\u0308glich informieren, wenn Dritte entsprechende Anspru\u0308che geltend machen. Vorstehende Freistellungsvereinbarung gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.<\/p>\n<p><strong>16. Vertraulichkeit<\/strong><br \/>\nSoweit im Rahmen der Gescha\u0308ftsbeziehungen Informationen (insbesondere Unterlagen, Muster, Modelle und Daten) u\u0308bermittelt werden, sind diese von den Vertragspartnern geheim zu halten und ausschlie\u00dflich zur Erfu\u0308llung des Vertragszweckes zu verwenden. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht fu\u0308r Informationen, die zum Zeitpunkt der U\u0308berlassung bereits o\u0308ffentlich bekannt sind oder die dem Vertragspartner bei Erhalt bereits bekannt waren oder die der Vertragspartner zum Zeitpunkt der U\u0308berlassung bereits rechtma\u0308\u00dfig von dritter Seite auf gesetzliche Weise erhalten hatte.<\/p>\n<p><strong>17. Ku\u0308ndigung Langfrist- \/ Abrufvertra\u0308ge \/ Preisanpassung<\/strong><br \/>\n17.1 Werden mit dem Kunden Langfrist- oder Abrufvertra\u0308ge geschlossen, sind diese mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ku\u0308ndbar. Die Ku\u0308ndigung hat schriftlich zu erfolgen.<\/p>\n<p>17.2 Propulsion beha\u0308lt sich das Recht vor, bei steigenden Kosten (Produktionskosten, Personalkosten, Materialkosten) die vereinbarten Preise und\/oder deren Struktur jederzeit durch schriftliche Anzeige mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende (A\u0308nderungsanku\u0308ndigungsfrist) zu a\u0308ndern. Sollte die sich daraus ergebene Erho\u0308hung des Preises mehr als 5 Prozent des bisherigen Preises innerhalb eines Vertragsjahres betragen, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverha\u0308ltnis mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende der A\u0308nderungsanku\u0308ndigungsfrist zu ku\u0308ndigen.<\/p>\n<p><strong>18. Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\n18.1 Diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Gescha\u0308fts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Propulsion nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdru\u0308cklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn Propulsion in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausfu\u0308hrt.<\/p>\n<p>18.2 Im kaufma\u0308nnischen Verkehr vereinbaren die Parteien, dass fu\u0308r sa\u0308mtliche im Rahmen der Durchfu\u0308hrung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz von Propulsion ist.<\/p>\n<p>18.3 Die Gescha\u0308ftsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>Propulsion Engineering GmbH<br \/>\nGerlingweg 101a, 25335 Elmshorn<br \/>\nGermany<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Geltungsbereich \/ Incoterms\u00ae 2010 1.1 Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche Sie (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt) durch Ihre Bestellung anerkennen, gelten fu\u0308r die Gescha\u0308ftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma Propulsion Engineering GmbH, (nachfolgend kurz \u201ePropulsion\u201c genannt). 1.2 Kunden ko\u0308nnen ausschlie\u00dflich Unternehmer sein. Unternehmer ist jede natu\u0308rliche oder juristische Person oder [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-893","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/893","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=893"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/893\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1737,"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/893\/revisions\/1737"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.prop-eng.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=893"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}